Infos Photovoltaik

Symbol News

Nutzung des Marktstammdatenregisters

27.06.2018
In der Einführungsphase müssen die Festlegungen der Meldepflicht beachtet werden. Diese Pflichten sind mit einer vorläufigen Registrierung während der Einfürhungsphase nicht erfüllt. Nach dem Start des Portals müssen die Daten vervollständigt und bestätigt werden.
Weitere Infos unter   www.bundesnetzagentur.de.

Aufbau eines Marktstammdatenregisters

08.03.2017
Wer den Überblick in den Bereichen der Erneuerbaren Energien behalten will, hat es mit einer nicht zu unterschätzenden Herausforderung zu tun. Über 100 Register mit Meldepflichten an unterschiedlichen Stellen und verschiedenen Definitionen sind dabei zu erfüllen. Um hier wieder Licht ins Dunkel zu bringen, soll von der Bundesnetzagentur ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes aufgebaut werden. Für viele energiewirtschaftliche Prozesse stellt der Rückgriff auf diese standardisierte Datensammlung eine enorme Vereinfachung der Datenrecherche dar. Um die Umsetzung der Energiewende nicht dem Zufall zu überlassen, wird eine genaue und auswertbare Datenbasis benötigt. Diese stellt die Grundlage für die Planung des Netzausbaus, die Verknüpfung mit der Versorgungssicherheit und die Bereitstellung von Speichern und Reserveleistungen dar. Gesetzliche Grundlagen finden sich in §111e und §111f des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Mit Inbetriebnahme haben alle Akteure des Strom- und Gasmarktes unabhängig von der Eintragung in ein früheres Register die Pflicht, sich neu in das Marktstammdatenregister (MaStR) einzutragen. Dieses Verfahren ist unabhängig von Art und Größe der Anlage. Für die Eintragung im neuen Register gilt eine Übergangszeit von zwei Jahren. Nach derzeitigem Planungsstand soll das MaStR im Mai 2017 in Betrieb gehen. Die Meldepflicht aller Neuanlagen beginnt ab Juli 2017. Laut Bundesnetzagentur werden damit das PV-Meldeportal und das Anlagenregister endgültig abgelöst. Es wird empfohlen, das Thema nicht auf die lange Bank zu schieben, da im Falle von Versäumnissen die Vergütungsansprüche vorübergehend ausgesetzt werden können.
Weitere Infos unter   www.bundesnetzagentur.de.